Allgemeine Geschäftsbedingungen
RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sim-Department GmbH · Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Sim-Department GmbH, Sensburger Ring 105, 31141 Hildesheim (nachfolgend „Sim-Department“ oder „wir“) und ihren Kunden über Software, Software-Abonnements, Event-Leistungen, Dienstleistungen sowie den Verkauf von Hardware.
(2) Für die Vermietung von Simulatoren und Event-Hardware gelten zusätzlich unsere Mietbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die Mietbedingungen diesen AGB vor.
(3) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht ab.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf unserer Website, Preisangaben in Online-Konfiguratoren (z. B. Eventbuchung oder Abo-Rechner) und Präsentationen sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Ein über die Website erzeugtes Angebot als PDF oder per E-Mail ist unverbindlich und dient der internen Abstimmung beim Kunden. Es ist 14 Tage gültig.
(3) Auf eine Anfrage erhält der Kunde ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder wir eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung). Mit Beginn der Leistungserbringung kommt der Vertrag ebenfalls zustande.
(4) Bei Mietsimulatoren und begrenzt verfügbarer Hardware gilt: Die Verfügbarkeit ist erst mit unserer Bestätigung gesichert. Wir prüfen die Verfügbarkeit nach Eingang der Anfrage und melden uns innerhalb von 2 Werktagen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland gelten die jeweils anwendbaren steuerlichen Regeln (z. B. Reverse-Charge-Verfahren).
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Abonnement-Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Bei vereinbarter Vorauszahlung für 12 oder 24 Monate gewähren wir den im Angebot genannten Rabatt.
(4) Event-Leistungen werden zu 50 % mit Auftragsbestätigung und zu 50 % nach dem Event berechnet. Kautionen für Mietgegenstände richten sich nach den Mietbedingungen.
(5) Hardware wird mit Lieferung berechnet. Bei Neukunden behalten wir uns Lieferung gegen Vorkasse vor.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen dürfen wir den Zugang zu Software und Online-Diensten nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Entgelte bleibt bestehen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Teil B – Software und Abonnements
§ 4 Leistungsumfang
(1) Wir stellen dem Kunden die im Angebot genannten SD-Module (z. B. SD Management, SD Racecentral, SD Event, SD Standalone, SD Kiosk, SD Hotlap) und Zusatzfunktionen für die vereinbarte Anzahl an Simulatoren und Standorten zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Lokal installierte Software läuft auf der Hardware des Kunden. Online-Funktionen (z. B. Online-Buchung, Ranglisten, Remote-Zugriff, Pitlane-Anbindung) stellen wir über unsere Server oder die Server beauftragter Dienstleister bereit.
(3) Wir entwickeln unsere Software laufend weiter. Updates und neue Versionen sind im Abonnement enthalten. Wir dürfen Funktionen ändern oder ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Lizenzen für Simulationssoftware von Drittherstellern (z. B. Assetto Corsa, iRacing, Le Mans Ultimate) sind nicht Teil unserer Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für jeden Simulator die erforderlichen Lizenzen zu besitzen und deren Nutzungsbedingungen – insbesondere zur gewerblichen Nutzung – einzuhalten.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für den eigenen Geschäftsbetrieb an den vereinbarten Standorten und auf der vereinbarten Anzahl an Simulatoren zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist, nicht bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln (außer im Rahmen von §§ 69d, 69e UrhG), nicht an Dritte vermieten oder Dritten zur Verfügung stellen.
(3) Mit Ende des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein. Wir dürfen Zugänge und Lizenzschlüssel deaktivieren.
§ 6 Verfügbarkeit und Support
(1) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unserer Online-Dienste. Eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel gilt als vereinbart. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Internetverbindung des Kunden, Ausfälle von Drittanbietern) und höhere Gewalt.
(2) Lokale Module wie SD Standalone arbeiten auch ohne Internetverbindung. Funktionen, die eine Verbindung benötigen, stehen offline nicht zur Verfügung.
(3) Support leisten wir per E-Mail und Telefon an Werktagen von 9 bis 17 Uhr. Erweiterten Support, z. B. an Wochenenden oder vor Ort, bieten wir nach gesonderter Vereinbarung an.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind, insbesondere geeignete Hardware, Betriebssystem, Netzwerk und Internetverbindung.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(3) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer in die Software einstellen, und für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunden und Fahrer.
(4) Der Kunde meldet Störungen möglichst genau und unterstützt uns bei der Fehlersuche, z. B. durch Fernzugriff nach vorheriger Freigabe.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung, sofern im Angebot nichts anderes steht.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement jeweils um 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Eine Erweiterung um weitere Simulatoren, Standorte oder Module ist jederzeit möglich. Sie gilt für die Restlaufzeit des Abonnements.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten in einem gängigen Format bereit. Danach dürfen wir die Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 9 Preisanpassung
Wir dürfen die Entgelte für Abonnements frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und höchstens einmal in 12 Monaten anpassen, um gestiegene Kosten (z. B. für Server, Lizenzen, Personal) auszugleichen. Wir kündigen Anpassungen mindestens 3 Monate vorher in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
Teil C – Events
§ 10 Event-Leistungen
(1) Bei Event-Leistungen stellen wir Software-Lizenzen für den Event-Zeitraum, optionale Module (z. B. Live-Leaderboard, Online-Anmeldung mit Zeitfenstern, Zuschaueransicht, Ergebnis-Mails) sowie Hardware und Dienstleistungen gemäß Angebot bereit.
(2) Event-Lizenzen gelten für die vereinbarten Event-Tage und die vereinbarte Anzahl an Simulatoren.
(3) Der Kunde sorgt am Veranstaltungsort für die vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere Stromversorgung, ausreichend Platz, Zugang für Lieferung und Aufbau sowie – soweit erforderlich – eine Internetverbindung. Fehlt eine Voraussetzung, tragen wir keine Verantwortung für dadurch entstehende Einschränkungen. Mehraufwand dürfen wir nach Aufwand berechnen.
(4) Der Kunde ist als Veranstalter für den Ablauf vor Ort verantwortlich, insbesondere für die Einweisung und Beaufsichtigung der Teilnehmer, die Einhaltung von Altersgrenzen und Sicherheitshinweisen sowie für erforderliche Genehmigungen.
(5) Eine Buchung muss in der Regel mindestens 7 Tage vor dem Event erfolgen. Kurzfristigere Buchungen bestätigen wir, soweit möglich.
§ 11 Stornierung von Events
(1) Der Kunde kann eine bestätigte Event-Buchung in Textform stornieren. Wir berechnen dann folgende Pauschalen auf den Netto-Auftragswert:
- bis 30 Tage vor dem Event: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor dem Event: 30 %
- 13 bis 4 Tage vor dem Event: 60 %
- ab 3 Tage vor dem Event oder bei Nichtdurchführung: 90 %
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Eine Verschiebung des Events auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit möglich. Bis 14 Tage vor dem Event berechnen wir dafür keine Gebühr.
(4) Bereits gekaufte Hardware ist von der Stornierung ausgenommen.
Teil D – Hardware-Verkauf
§ 12 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Liefern oder installieren wir die Ware selbst, geht die Gefahr mit Übergabe beim Kunden über.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Der Kunde darf die Ware vorher weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er informiert uns unverzüglich über Zugriffe Dritter.
§ 14 Mängelrechte bei Hardware
(1) Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform rügen (§ 377 HGB). Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 17 sowie bei Arglist.
(4) Für Hardware von Drittherstellern (z. B. Bezahlterminals) können zusätzlich deren Garantiebedingungen gelten. Wir unterstützen den Kunden bei der Abwicklung.
Teil E – Gemeinsame Bestimmungen
§ 15 Mängel an Software und Dienstleistungen
(1) Mängel an der Software beheben wir innerhalb angemessener Frist. Bei Abonnements ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen.
(2) Der Kunde unterstützt uns bei der Fehleranalyse und meldet Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom, Internet oder Rechenzentren), befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 4 Wochen, können beide Seiten vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 17 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlten Entgelte.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(4) Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einnahmen (z. B. durch Ausfall von Buchungen) und mittelbare Schäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(5) Diese Haftungsregeln gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 18 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (z. B. Kunden- und Fahrerdaten, Buchungen, Rundenzeiten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wir stellen hierfür eine Vorlage bereit.
§ 19 Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, die als solche gekennzeichnet oder erkennbar sind, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Wir dürfen den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, zum Beispiel auf unserer Website und in Präsentationen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB teilen wir dem Kunden bei laufenden Verträgen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Wir weisen in der Mitteilung auf diese Folge hin. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 9.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hildesheim. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
