Mietbedingungen
RECHTLICHES
Mietbedingungen
Sim-Department GmbH · Stand: Oktober 2026
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Simulatoren (statisch, Motion-Plattform, Full-Motion) und Event-Hardware (z. B. Mini-PC, Netzwerk-Switch, Tablet, Zuschauer-PC, LTE-Router) durch die Sim-Department GmbH. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Mietgegenstand und Verfügbarkeit
(1) Art und Anzahl der Mietgegenstände, die Mietdauer und die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Mietsimulatoren sind nur begrenzt verfügbar. Eine Reservierung ist erst mit unserer Bestätigung in Textform verbindlich.
(3) Wir dürfen gleichwertige Mietgegenstände liefern, wenn der vereinbarte Gegenstand nicht verfügbar ist und der Austausch für den Kunden zumutbar ist.
§ 2 Mietdauer und Preise
(1) Die Miete wird pro Tag berechnet. Die Mietdauer umfasst die vereinbarten Event-Tage. Lieferung und Abholung außerhalb der Event-Tage sind darin enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für Lieferung, Aufbau und Abbau berechnen wir je Simulator die im Angebot genannte Pauschale. Sie gilt für Lieferorte innerhalb Deutschlands. Längere Anfahrten, Übernachtungen, Wartezeiten und Aufbau außerhalb üblicher Arbeitszeiten berechnen wir nach Aufwand.
§ 3 Kaution
(1) Für jeden Mietgegenstand wird die im Angebot genannte Kaution fällig. Sie wird als Vorautorisierung auf einem Zahlungsmittel des Kunden hinterlegt oder vor Mietbeginn überwiesen.
(2) Nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände geben wir die Kaution innerhalb von 7 Werktagen frei, soweit keine Schäden, Verluste oder offenen Forderungen bestehen. Wir dürfen die Kaution mit solchen Forderungen verrechnen.
§ 4 Anforderungen am Einsatzort
Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort:
- ein ebener, tragfähiger und trockener Untergrund in einem Innenraum oder überdachten, wettergeschützten Bereich zur Verfügung steht,
- je Simulator ein separat abgesicherter Stromanschluss mit 230 V vorhanden ist (Motion-Simulatoren: 16 A),
- ausreichend Platz einschließlich Sicherheitsabstand vorhanden ist (statisch: ca. 2 × 1 m, Motion: ca. 3 × 2 m, Full-Motion: ca. 4 × 3 m),
- Zufahrt, Wege, Türen und gegebenenfalls Aufzüge für den Transport geeignet sind,
- der Aufbau zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Wartezeit beginnen kann.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, können wir den Aufbau ablehnen oder einschränken. Der Mietpreis bleibt geschuldet. Mehraufwand berechnen wir nach Aufwand.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
(1) Wir liefern, bauen auf und weisen eine vom Kunden benannte Ansprechperson in die Bedienung ein. Der Zustand wird bei Übergabe in einem Protokoll festgehalten.
(2) Nach Ende der Mietzeit bauen wir die Mietgegenstände ab und holen sie ab. Der Kunde stellt sicher, dass sie vollständig und zugänglich bereitstehen.
(3) Mietgegenstände, die per Versand geliefert werden (z. B. Mini-PC, Tablet), schickt der Kunde vollständig, gut verpackt und spätestens am ersten Werktag nach Mietende zurück.
§ 6 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
(1) Der Kunde behandelt die Mietgegenstände sorgfältig und schützt sie vor Nässe, Hitze, Verschmutzung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff.
(2) Er darf die Mietgegenstände nicht an Dritte weitervermieten, nicht ohne unsere Zustimmung an einen anderen Ort bringen und keine technischen Veränderungen vornehmen, z. B. an Hardware, Einstellungen oder installierter Software.
(3) Störungen und Schäden meldet der Kunde unverzüglich unter +49 177 3396940.
§ 7 Sicherheit der Teilnehmer
(1) Der Kunde ist als Veranstalter dafür verantwortlich, dass die Simulatoren nur von eingewiesenen Personen und unter Aufsicht genutzt werden.
(2) Der Kunde informiert die Teilnehmer vor der Nutzung über die Sicherheitshinweise. Insbesondere Motion- und Full-Motion-Simulatoren dürfen nicht genutzt werden von Schwangeren, Personen mit Herz-, Kreislauf- oder Rückenerkrankungen, Epilepsie oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die Nutzung ist ab 12 Jahren und ab einer Körpergröße von 1,40 m erlaubt.
(3) Bei Anzeichen von Unwohlsein (z. B. Schwindel oder Übelkeit) ist die Nutzung sofort zu beenden.
§ 8 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet von der Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände, soweit sie nicht auf normaler Abnutzung beruhen oder von uns verursacht wurden.
(2) Wir empfehlen dem Kunden, die Mietgegenstände für die Mietzeit gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern.
(3) Reparaturkosten berechnen wir nach Aufwand, bei Totalschaden oder Verlust mit dem Wiederbeschaffungswert.
§ 9 Störungen und Ausfälle
(1) Fällt ein Mietgegenstand aus, beheben wir die Störung so schnell wie möglich – per Fernzugriff, telefonisch oder nach Möglichkeit durch Austausch.
(2) Ist eine Behebung nicht möglich, wird die Miete für den betroffenen Gegenstand anteilig für die Dauer des Ausfalls gemindert. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 17 der AGB.
§ 10 Stornierung
Für die Stornierung von Mietbuchungen gelten die Regeln zur Stornierung von Events in § 11 der AGB.
